Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Seit 10.01.2017 ist das neue aserbaidschanische e-Visa-Portal ASAN VIZA https://www.evisa.gov.az/en/ online, über das Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen mit einer Einreise beantragt werden können.Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen.
Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen (mit einmaliger Ein- und Ausreise) ist ein Visum über die Internetseite www.evisa.tj zu beantragen. Es handelt sich dabei um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Es wird sog. E-Visum als E-Mail ausgestellt, die auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Inhaber eines E-Visums dürfen sich ohne Meldeformalitäten in Tadschikistan aufhalten. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.
Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck Republik Usbekistan in Deutschland erteilt wird. Hotelreservierung erforderlich!
Für Touristen werden Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat (Kategorie „T“) ausgestellt.
Für Dienst - oder Geschäftsreisende stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa mit einer Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus.
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Oktober 2016) ein Betrag von ca. 1.020,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR.
Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung.
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